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Anpas­sungen in der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)
Das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) hat die Bundes­förderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 angepasst:

Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredit­höchst­beträge und Tilgungs­zuschüsse an­gepasst.

Die Kredit­förderung von Einzel­maß­nahmen bei der KfW wurde ein­gestellt. Die Zuschuss­förderung der Einzel­maß­nahmen beim BAFA bleibt bestehen.

Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 100 und des indivi­duellen Sanierungs­fahrplans (iSFP-Bonus).

Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einher­gehenden Umfeld­maß­nahmen entfällt.

-> KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude (261)

-> Ein Zuschuss für die Sanierung von Wohn­gebäuden (461) kann nicht mehr beantragt werden.

-> Anträge, die bis zum 27.07.2022 gestellt wurden, sind von den Änderungen nicht betroffen.

BEG Neuerungen ab 15.08.2022
Das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die BEG Einzel­maßnahmen ange­passt, um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klima­schutz­effekt zu erreichen und die Abhängig­keit von russischem Gas und Öl zu verringern.

-> Neuerungen BEG ab 15.08.2022

(Stand 28.07.2022/ Quelle: KfW)

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